Steuerberatung Heinemann

Die eigene Steuererklärung selbst anfertigen? - Trotz aller Software- und App-Unterstützung aller Ehren wert!

Möchten Sie jedoch aus Ihrer Steuererklärung -bei aller Komplexität des Steuerrechts- das Beste rausholen? - Dann berate ich Sie gerne persönlich und kompetent und fertige Sie für Sie gerne die Steuererklärung an!

Egal ob Privatperson oder Unternehmer - informieren Sie sich gerne auf meiner Website über meine Leistungen oder sprechen Sie mich direkt an.

 

Für ein Beratungsgespräch können Sie natürlich frei wählen - kommen Sie zu  mir oder ich besuche Sie vor Ort.

 

Ich freue mich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

Ihr Lars Heinemann
- Steuerberater in Leichlingen -

Leichlingen Wupper Steuerberater

Solidaritätszuschlag wird weiter rechtmäßig erhoben

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil, das am 30. Januar 2023 veröffentlicht wurde, entschieden, dass der Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig ist. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hält das oberste Finanzgericht für nicht geboten. Für die Kläger besteht noch die  Möglichkeit, gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. [05.02.2023]

Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen am 31.01.2023 verstrichen

Am 31.1.2023 ist die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung abgelaufen. Trotz der Fristverlängerung um drei Monate haben Millionen von Immobilieneigentümern ihre Erklärung noch nicht eingereicht. Laut Schätzungen fehlen noch ein Viertel der Erklärungen der insgesamt 36 Millionen Eigentümer in Deutschland.  [04.02.2023]

Offizielle Verkündung im Bundessteuerblatt

Die Finanzministerien der Länder, die das sog. Bundesmodell für die Ermittlung der Grundsteuerwerte anwenden (u.a. NRW), haben die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 öffentlich bekannt gegeben (BStBl. I 2022 S. 205). Der Abgabezeitraum reicht demnach vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022  [11.04.2022]

Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet (Grundbesitz jeweils in den o.g. Ländern):
- Eigentümer eines Grundstücks
- Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete).
-  Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes.

Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen

Grundbesitzer werden voraussichtlich ab Ende März zur Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung aufgefordert [22.02.2022]

Die Grundsteuer-Reform stellt sowohl Bürger, als auch die Finanzverwaltungen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Vordrucke und elektronische Datenbasis noch gar nicht veröffentlicht worden sind, werden voraussichtlich ab Ende März Schreiben an die Grundbesitzer gehen, die zur elektronischen Abgabe (über das Elster-Portal) der  Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auffordern. Zeitraum zur Einreichung soll weiterhin 01.07. bis 31.10.2022 sein. Ziel ist die rechtzeitige Schaffung einer neuen Datenbasis für die Grundsteuer-Ermittlung.

Neubewertung aller Grundstücke in 2022

Grundsteuerreform macht Abgabe einer Steuererklärung mutmaßlich im Juli bis Oktober 2022 erforderlich [02.01.2022]

Aufgrund der festgestellten Verfassungswidrigkeit wurden in 2019 neue Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer getroffen. Danach ist auf den 1. Januar 2022 eine neue Hauptfeststellung für die Grund-stückswerte zwingend erforderlich. Sämtliche Eigentümer werden im Laufe des Jahres zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert werden. In dieser Verpflichtung kann und möchte ich Sie gerne unterstützen. Melden Sie sich hierzu rechtzeitig!

Unwetterkatastrophe im Juli 2021

"Katastrophenerlass" des FinMin NRW vom 16.07.2021 [20.07.2021]

Die unglaublich schwere Unwetterkatastrophe hat unsere Kleinstadt hart getroffen. Viele Menschen, Unternehmen und Institutionen wissen noch nicht, wie es weitergehen kann. Unser Mitgefühl gilt allen Betroffenen in dieser schweren Zeit.
Für den steuerlichen Bereich hat die Finanzverwaltung inzwischen einen sogenannten „Katastrophenerlass“ veröffentlicht, mit dem zahlreiche Erleichterungen ermöglicht werden. Sprechen Sie mich gerne an, um Möglichkeiten zu finden, Zerstörtes steuerunterstützt wieder aufzubauen.

"Mysterium" Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Achtung bei steuerfreien Entgeltersatzleistungen   [12.12.2020]

Wer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld oder andere steuerfreie Entgeltersatzleistungen bezogen hat, muss sich auf mögliche Nachzahlungen bei der Einkommensteuer einstellen. 
Das liegt am sog. Progressionsvorbehalt, der für solche Zahlungen gilt. Das bedeutet: Zum Beispiel das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei. Es erhöht jedoch den Steuersatz für Ihre sonstigen Einkünfte - also vor allem für den regulären Lohn. Dadurch kann es bei der Steuer zu Nachzahlungen kommen.  Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind dabei sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlag

Trotz der allgemeinen Absenkung bleiben Zweifel   [05.10.2020]

Die Bundesregierung hat den Solidaritätszuschlag ab dem 01.01.2021 für einen Großteil der Bevölkerung abgeschafft bzw. abgesenkt. Doch wird die Ergänzungsabgabe überhaupt im Kalenderjahr 2020 noch rechtmäßig erhoben, wo doch der sog. Solidarpakt II Ende 2019 auslief? 
Die Musterklage gegen den Solidaritätszuschlag 2020 ist mittlerweile beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 15/20 anhängig. Wie auch Sie mittelbar vom Ausgang dieses Verfahrens profitieren könnten, erläutere ich Ihnen gerne.

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